E-Commerce

E-Commerce
elektronischer Geschäftsverkehr

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E-Com|merce 〈[ i:kɔmœ:s] m.; -; unz.; kurz für〉 Electronic Commerce

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E-Com|merce ['i:kɔmə:s ], der; - [engl. e-commerce, Kurzwort aus: electronic commerce, Electronic Commerce]:
Electronic Commerce.

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I
E-Commerce
 
[sprich Ikommörs, Abk. für Electronic Commerce, dt. »elektronischer Handel«], allgemeine Bezeichnung für Geschäftsverkehr, der über Datennetze, insbesondere das Internet, abgewickelt wird. Der weiter gehende Begriff E-Business (Electronic Business) schließt darüber hinaus alle geschäftlichen Kontakte sowie die elektronische Optimierung interner Abläufe im Firmenintranet ein. Werden elektronische Transaktionen über drahtlose Verbindungen abgewickelt, spricht man auch von M-Commerce (Mobile Commerce).
 
Die wichtigste Unterscheidung beim E-Commerce ist die Trennung in die Bereiche B2B und B2C: Ersteres umfasst Geschäfte zwischen Unternehmen (Business to Business), Letzteres Kontakte von Anbieter zu Verbraucher (Business to Consumer). Der B2C-Bereich rückt Privatleuten naturgemäß stärker ins Blickfeld, v. a. in Form von Internetauktionen, Electronic Shopping oder kostenpflichtigem Download von qualitativ hochwertigem Content (Internet Content Provider). Damit tritt B2C-E-Commerce sowohl in Konkurrenz zum klassischen Versandhandel als auch zu Buchhandel und klassischen Medien wie Rundfunk und Fernsehen. Während dieser Bereich Ende der 1990er-Jahre als der Wachstumsmarkt schlechthin galt, ist mittlerweile nach dem Zusammenbruch vieler am Neuen Markt notierten Internet-Startups eine große Ernüchterung eingetreten. Auch wenn Internet-Shopping unbestreitbare Vorteile bietet (kein Ladenschluss, einfacher Preisvergleich, Möglichkeit zu selbstständiger Recherche im Angebot), überwiegen für viele Konsumenten nach wie vor die Nachteile: unzureichende Infrastruktur, fehlende persönliche Beratung, fehlende Möglichkeit, die Ware »in die Hand zu nehmen«, für Internetlaien oft zu komplizierte Bedienung, lange Download-Zeiten und v. a. die vermeintlichen oder wirklichen Unsicherheiten beim elektronischen Bezahlen (E-Cash). Um den Ängsten der Verbraucher zu begegnen sowie den rechtlichen Rahmen für den Einkauf per Internet zu verbessern, wurde Mitte 2000 das neue Fernabsatzgesetz für Katalog- und Online-Bestellungen verabschiedet. Dies umfasst eine sehr weit gehende Rücknahmepflicht sowie ein Widerrufsrecht für die meisten Bestellungen. Seit Herbst 2000 liegt darüber hinaus das Haftungsrisiko für den Missbrauch von Geld- und Kreditkarten bei den Banken. Dadurch sinkt das persönliche Risiko bei der Online-Bezahlung per Kreditkarte erheblich. Auch Software-technisch wird auf die Verbesserung der Sicherheitsstandards (für B2C und B2B gleichermaßen) hingearbeitet, in diesem Zusammenhang ist der Transaktionsstandard SET zu erwähnen.
 
Tatsächlich spielt der von der Öffentlichkeit weit weniger bemerkte B2B-Sektor - also die Vereinfachung, Beschleunigung und Verbilligung von Geschäften zwischen Unternehmen - heute eine wichtigere Rolle beim E-Commerce als B2C. So bietet ein direkter Austausch zwischen den Datenbanken von Zulieferer und Besteller erhebliche Einsparpotenziale. Da es sich hier meist um länger währende Geschäftsbeziehungen handelt, sind auch die Risiken der elektronischen Zahlungen von möglicherweise unzuverlässigen Partnern leichter zu bewältigen. Aber auch beim B2B-Datenverkehr gibt es Probleme mit der neuen Technologie, insbesondere im rechtlichen und Sicherheitsbereich. Rechnungen oder schriftliche Auftragsbestätigungen auf Papier sind an sich nicht vorgesehen - werden sie in den E-Commerce integriert, so könnte leicht der Geschwindigkeitsvorteil wieder verloren gehen. Nach einer Studie von Comcult vom April 2001 wurde nur ein Prozent der Bestellungen der befragten Firmen per Internet und drei Prozent per E-Mail abgeschickt, gegenüber 78 Prozent per Fax und zehn Prozent per Telefon - und dies, obwohl 94 Prozent der Firmen online waren! Da die Zahl der Internettransaktionen also nicht wie erwartet schnell ansteigt, haben sich eine Reihe von B2B-Marktplätzen (Internet-Provider, die Server für die B2B-Abwicklung von E-Commerce betreiben) auf Zusatzangebote zur Einnahmensteigerung verlegt. Hierzu gehören insbesondere Dienstleistungen zur direkten Verbindung der Firmen-EDV mit dem Marktplatz oder zwischen den Unternehmen, also gerade die Bereiche, in denen der E-Commerce die größten Einsparpotenziale bietet und von einfachen Telekommunikationsdiensten nicht ersetzt werden kann.
 
 
 
Wegen der Gefahr des Missbrauchs sollte mit Kreditkarte im Internet nur dann bezahlt werden, wenn eine verschlüsselte Übertragung der Daten gewährleistet ist. Die Verschlüsselung wird durch ein entsprechendes Symbol im Browser angezeigt (kleines Vorhängeschloss).
 
II
E-Commerce
 
[iːkɔ'məːs, englisch] der, -, Kurzwort für Electronic Commerce.

Universal-Lexikon. 2012.

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